Kind & Therapie

Ein zentrales Element der Mutter-Kind-Kur bzw. Vater-Kind-Kur ist die Aufnahme der Kinder, die -unabhängig davon, ob sie behandlungsbedürftig sind oder nicht - an der Kurmaßnahme teilnehmen.
Kinder mit Indikation (behandlungsbedürftig) werden ab dem vollendeten 6. Lebensjahr aufgenommen.

Generell ist momentan die Aufnahme von Kindern ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr möglich.

In unserer Kinderbetreuung werden alle Kinder in altersspezifische Gruppen integriert.
Behandlungsbedürftige Kinder nehmen regulär an der Kinderbetreuung teil, werden aber zwischenzeitlich, entsprechend ihrem Therapieplan, zu ihren therapeutischen Maßnahmen begleitet. Die Therapien der Kinder haben immer Vorrang.

Für Familien mit drei oder mehr Kindern bzw. zwei Kleinkindern bis zur Vollendung des
5. Lebensjahres besteht darüber hinaus die Möglichkeit, gegen Bezahlung eines Unkostenbeitrages eine Begleitperson nach Prüfung durch die medizinische Abteilung und nach freien Kapazitäten mitzunehmen.
Sprechen Sie uns gern an!